13-Jähriger in Berliner Park erstochen Angeklagter weist Tötungsabsicht zurück

red/
Der Verdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/Boris Roessler

Eine banale Beinahe-Rempelei führt in einem Tunnel unter der S-Bahn an einem Berliner Park zu einem Streit. Ein Mann zieht sein Messer und sticht laut Anklage einem Jungen ins Herz. Nun steht er vor Gericht.

 
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Berlin - Die Eltern trugen weiße T-Shirts mit einem Foto ihres Kindes und saßen als Nebenkläger mit im Gerichtssaal: Nach dem gewaltsamen Tod eines 13 Jahre alten Jungen in einem Park in Berlin hat am Landgericht der Prozess gegen einen 41-Jährigen begonnen. Der Mann wies eine Tötungsabsicht zurück. Er habe ein Messer gezogen, weil er einen Angriff mehrerer Jugendlicher befürchtet habe, erklärte der 41-Jährige zu Prozessbeginn am Montag. Er müsse den Jungen „in einer Bewegung im Reflex“ getroffen haben. Es sei kein „bewusster gesetzter Stich“ gewesen.

Eine Notwehr-Version schilderte der Angeklagte in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung. Er habe sich bedroht gefühlt, hieß es darin. Vier aufgebrachte junge Leute hätten vor ihm gestanden. „Ich wollte abwehren, aber keine tödliche Verletzung.“ Was geschehen sei, tue ihm „wahnsinnig leid“. Die Anklage lautet auf Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Der 41-Jährige mit türkischer Staatsbürgerschaft und der Junge waren sich Ende Oktober 2020 in einem Tunnel unter der S-Bahn am Monbijoupark im Ortsteil Mitte zufällig begegnet. Weil der 13-Jährige auf ein Handy geschaut habe und unachtsam gewesen sei, habe er die Begleiterin des 41-Jährigen beinahe angerempelt, heißt es in der Anklage. Die Frau habe ausweichen müssen. „Darüber erregte sich der Angeklagte.“ Nachdem einige Begleiter des 13-Jährigen hinzugetreten seien, habe der Mann ein Messer gezogen.

Für den 13-Jährigen kam jede Hilfe zu spät

Der etwa zehn Zentimeter tiefe Stich durchdrang das Herz des 13-Jährigen, so die Anklage. Anschließend habe ein damals 22-jähriger Begleiter des Jungen den 41-Jährigen aufhalten und zur Rede stellen wollen. Der Angeklagte, ein gelernter Fleischer, habe den jungen Mann in einer Rangelei im linken Brustbereich schwer verletzt und sei dann geflohen.

Für den 13-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Der palästinensische Junge, der als Siebenjähriger mit seiner Familie aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland gekommen war, starb noch am Tatort. Medien berichteten, er sei vom Krieg traumatisiert gewesen und habe zuletzt in einer Jugendeinrichtung gelebt.

Der Beschuldigte erklärte über seine Verteidigerin, er sei „keiner, der wegen einer Nichtigkeit zusticht“. Zunächst habe er den ihm fremden Jugendlichen angesprochen, weil er sich über dessen Verhalten geärgert habe. Obwohl er eine Frau beinahe angerempelt hätte, habe sich der Junge nicht entschuldigt. „Ich fand das respektlos“, so der Angeklagte.

Der Mann, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist, hatte sich knapp zwei Tage nach dem Geschehen selbst gestellt und in Begleitung eines Anwalts bei der Mordkommission gemeldet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am 15. April fortgesetzt.

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